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Info: Das neue Personalbemessungsverfahren (PeBeM)

03. November 2023

Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Alten- und Langzeitpflege wünschen sich beruflich Pflegende häufig insbesondere mehr Kolleginnen und Kollegen. Seit dem 1. Juli 2023 haben vollstationäre Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit diesem Wunsch zu entsprechen: auf Basis bundeseinheitlicher Personalanhaltswerte können sie eine deutlich höhere Personalausstattung als bisher mit den Pflegekassen vereinbaren.

Pflegekräfte

Anfang November 2023 war die Auftaktveranstaltung zum Umgang mit dem neuen Personalbemessungsverfahren (PeBeM). Dort wurden unsere Mitarbeitenden aus den Führungsebenen aller Einrichtungen und der Zentrale fortgebildet, um das neue System implementieren zu können.

Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Alten- und Langzeitpflege wünschen sich beruflich Pflegende häufig insbesondere mehr Kolleginnen und Kollegen. Seit dem 1. Juli 2023 haben vollstationäre Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit diesem Wunsch zu entsprechen: auf Basis bundeseinheitlicher Personalanhaltswerte können sie eine deutlich höhere Personalausstattung mit Pflege- und Betreuungskräften als bisher mit den Pflegekassen vereinbaren.

Die Personalanhaltswerte beschreiben, wie viel Personal mit welcher Qualifikation für die Versorgung der Pflegebedürftigen in den einzelnen Pflegegraden verhandelt werden kann. Damit besteht für Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit, aber nicht die Verpflichtung, insgesamt deutlich mehr Personal zu vereinbaren – bis zur Höhe der Personalanhaltswerte, in bestimmten Fällen auch darüber hinaus.

Für jede Qualifikationsstufe und jeden Pflegegrad ist in § 113c Absatz 1 SGB XI rechnerisch eine bestimmte Menge an Personal vorgesehen.

Die möglichen zu berücksichtigenden Personalmengen sind im Gesetz für drei Qualifikationsstufen geregelt:

1. für Hilfskraftpersonal ohne Ausbildung (sog. Qualifikationsniveaus [QN] 1 und 2)

2. für Hilfskraftpersonal mit landesrechtlich geregelter Helfer- oder Assistenzausbildung in der Pflege mit einer Ausbildungsdauer von mindestens einem Jahr (sog. QN 3)

3. für Fachkraftpersonal (sog. QN 4)

Wie viel mehr Personal das genau für Pflegeeinrichtungen bedeutet ist sehr individuell und hängt von vielen Faktoren ab z.B. der verschiedenen zu pflegenden Pflegegrade, Urlaubsansprüchen und Wochenarbeitsstunden uvm..

Wir werden uns jetzt in einer Projektgruppe bestehend aus Menschen aus allen drei Einrichtungen aufmachen, dieses neue System in unserer Gruppe zu integrieren. Wir halten Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden.

Bilder der Fortbildung:

Weitere Infos erhalten Sie hier:

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