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Kurzzeitpflege

Hier finden Sie ausführliche Informationen zu unserem Standort in Steinhausen

Kurzzeitpflege ist das Mittel der Wahl, wenn ein Pflegebedürftiger vorübergehend nicht zu Hause betreut werden kann. Z. B. wenn die pflegende Person selber krank ist oder einfach mal Urlaub braucht. Auch möglich ist, dass ein Senior nach einem Krankenhausaufenthalt nicht mehr allein zu Hause zurechtkommt und die Angehörigen Zeit brauchen, um die häusliche Pflegesituation zu organisieren. Manchmal möchte der Pflegebedürftige aber auch einfach einen Eindruck von dem Leben in einer Altenpflegeeinrichtung bekommen, um sich zu entscheiden, ob er oder sie dort dauerhaft leben möchte. 

In all diesen Situationen finden Sie im Seniorat Steinhausen auch für kurze Zeit ein behagliches Zuhause. Einige Senioren empfinden den kurzzeitigen Aufenthalt bei uns auch „wie Urlaub“.

Seniorat Steinhausen

Weitere wichtige Informationen

Folgendes ist zu berücksichtigen:

  • Anspruch auf Kurzzeitpflege besteht erst ab Pflegegrad 2 oder wenn Sie oder Ihr Angehöriger durch eine Krankheit oder einen Unfall plötzlich pflegebedürftig werden und Kurzzeitpflege benötigen.
  • Sie müssen vor Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Dabei sind wir Ihnen gerne behilflich. Nutzen Sie hierzu unser Kontaktformular
  • Sie haben einen Anspruch in Höhe von 1774 Euro im Jahr, den Sie auf 56 Tage im Jahr verteilen können
  • Es bestehen Kombinationsmöglichkeiten von Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege. So können Sie z.B. bei Restkontingenten der Verhinderungspflege, diese auf eine Verlängerung der Kurzzeitpflege umlagern und so ihren Anspruch auf diese erhöhen.
  • Über den Entlastungsbetrag können Sie sich Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten von der Pflegekasse zumindest teilweise erstatten lassen. Wir werden Ihnen diese gesondert in Rechnung stellen.
  • Kosten, die für Sie als Angehöriger übrig bleiben, können Sie in jedem Fall von der Steuer absetzen. Zur Not springt in einigen Fällen auch das Sozialamt ein.
  • Das Pflegegeld wird für acht Wochen bis zu 50 Prozent weiter gezahlt.

Grundsätzlich setzen sich die Kosten für eine stationäre Kurzzeitpflege im Seniorat Steinhausen aus drei Teilen zusammen: Unterbringung und Verpflegung, Investitionskosten (Instandhaltung etc.) und Pflegekosten. 

Um Ihre Kosten genau zu berechnen, testen Sie unseren Pflegekostenrechner.

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