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Preise

Hier finden Sie ausführliche Informationen zum Wohnen und Leben im Seniorat Bad Eilsen

Seniorat Bad Eilsen

Gute Pflege ist uns wichtig – ebenso ein fairer Preis

Unsere Preise setzen sich zusammen aus den Kosten für Pflege, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten. Je nach Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten. Nutzen Sie hier unseren Kostenrechner, um den voraussichtlichen Eigenanteil zu ermitteln.

Bitte beachten Sie die Hinweise unter dem Kostenrechner.

Zuzahlungsrechner

Allgemeine Hinweise

  • Unser Online-Rechner stellt keine verbindliche Kostenberechnung, sondern eine erste vorläufige Kostenschätzung auf Basis Ihrer Angaben dar.
  • Bei dem angezeigten Betrag handelt es sich um den voraussichtlichen Eigenanteil, Leistungen der Pflegekasse sind hier bereits in Abzug gebracht. 
  • Eine detaillierte Kostenaufstellung finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Wichtige Hinweise zur Kurzzeitpflege

  • Für Kurzzeitpflege in Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt gelten gesonderte Preise. Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.
  • Der angegebene Preis gilt unter der Voraussetzung, dass das Budget für Kurzzeitpflege für den Pflegebedürftigen im laufenden Kalenderjahr noch vollständig zur Verfügung steht.
  • Die bisher separat zur Verfügung stehenden jährlichen Leistungsbeträge der Pflegekassen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege werden seit 01.07.2025 zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag (§42a SGB XI) zusammengefasst. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2-5 können seitdem das Budget in Höhe von jährlich 3.539,00 € flexibel für Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege (für maximal 56 Tage pro Jahr) einsetzen
  • Pflegebedürftige ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1 erhalten keine besonderen Leistungen der Pflegekasse zur Kurzzeitpflege. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf einen sog. Entlastungsbetrag in Höhe von 131,00 € monatlich, welcher u.a. auch für die Kurzzeitpflege eingesetzt werden kann. 
  • Ggfs. können auch Leistungen der Verhinderungspflege für die Kurzzeitpflege verwendet werden. Bei Ihrer Pflegeversicherung können Sie in Erfahrung bringen, ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen.
  • Weitere Infos zur Kurzzeitpflege erhalten Sie in unserer FAQ. Gerne klären wir offene Fragen auch in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Datenschutzhinweis

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