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Die generalisierten Pflegeausbildungen Teil 2: Pflegefachfrau/Pflegefachmann

31. August 2023

Die bisher im Altenpflegegesetz und im Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen wurden in einem neuen Pflegeberufegesetz zusammengeführt. Lesen Sie hier Informationen zur Ausbildung "Pflegefachfrau/ Pflegefachmann".

Seniorin und Azubi

Alle Auszubildenden absolvieren zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung, in der sie einen Vertiefungsbereich in der praktischen Ausbildung wählen. Auszubildende, die im dritten Ausbildungsjahr die generalistische Ausbildung fortsetzen, erwerben den Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“.

Auszubildende, die ihren Schwerpunkt in der Pflege alter Menschen oder der Versorgung von Kindern und Jugendlichen sehen, können wählen, ob sie – statt die generalistische Ausbildung fortzusetzen – einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege erwerben wollen.

Für den Pflegebereich sind erstmals bestimmte berufliche Tätigkeiten vorgesehen, die dem Pflegeberuf nach diesem Gesetz vorbehalten sind, also nur von entsprechend ausgebildetem Personal ausgeführt werden dürfen. 

Ergänzend zur beruflichen Pflegeausbildung wurde ein Pflegestudium eingeführt. Das Pflegestudium eröffnet neue Karrieremöglichkeiten sowie Aufstiegschancen und befähigt unmittelbar zur Pflege von Menschen aller Altersstufen auf wissenschaftlicher Grundlage und Methodik.

Für die Auszubildenden ist die berufliche Pflegeausbildung kostenlos. Ein Schulgeld muss nicht gezahlt werden und Auszubildende erhalten eine angemessene Ausbildungsvergütung. Lehr- und Lernmittel werden kostenlos zur Verfügung gestellt genauso wie die Ausbildungsmittel für die praktische Ausbildung.

Seniorin und Azubi

Antworten auf Ihre Fragen:

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Ausbildung kann in Vollzeit oder in Teilzeit absolviert werden. Sie dauert in Vollzeit drei Jahre und in Teilzeit höchstens fünf Jahre.

Was benötige ich?

  • Ein mittlerer Schulabschluss oder ein anderer gleichwertiger Schulabschluss oder
  • Ein Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss und 

...eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer oder

...eine erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelte Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer oder

...eine bis zum 31. Dezember 2019 begonnene, erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelten Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe von mindestens einjähriger Dauer oder

...eine auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes erteilten Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer, oder

...ein erfolgreicher Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung.

  • Die Gesundheitliche Eignung zur Absolvierung der Ausbildung. 
  • Die für die Ausbildung erforderliche Kenntnisse der deutschen Sprache.
  • Die Bewerberin oder der Bewerber darf sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Absolvierung der Ausbildung ergibt.

Wie bewerbe ich mich?

Bewerben Sie sich jetzt ganz unkompliziert über unser Bewerberportal:

Wann beginnt die Ausbildung?

Die Ausbildungsplätze beginnen je nach Pflegeschule zu unterschiedlichen Zeiten. Die nächsten möglichen Ausbildungsstarts bei uns finden Sie hier:

Wie ist die Ausbildung aufgebaut? Was ist der Inhalt der Ausbildung?

Es wechseln sich Phasen des theoretische und praktische Unterricht an Pflegeschulen mit der praktischen Ausbildung in Krankenhäusern, stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegeeinrichtungen ab. Auch bei uns können Sie den praktischen Teil der Ausbildung absolvieren und uns als Träger Ihrer Ausbildung wählen.

Theoretischer und praktischer Unterricht

Der theoretische und praktische Unterricht umfasst insgesamt mindestens 2.100 Stunden. Er beinhaltet:

  • Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren.
  • Kommunikation und Beratung personen- und situationsorientiert gestalten.
  • Intra- und interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten.
  • Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen.
  • Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektieren und begründen.

Die praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung wird auf der Basis eines Ausbildungsplans durchgeführt. Dieser wird vom Träger der praktischen Ausbildung erstellt und orientiert sich am schulinternen Curriculum der Pflegeschule.

Die praktische Ausbildung erfolgt zum Teil in der Einrichtung des Trägers der praktischen Ausbildung (Krankenhaus, Pflegeeinrichtung oder ambulanter Pflegedienst), aber auch in weiteren Einrichtungen. So lernen die Auszubildenden die verschiedenen Bereiche der Pflege kennen. Die Pflegeausbildung findet somit an unterschiedlichen Lernorten statt.

Mindestens 10 Prozent der praktischen Ausbildungszeit besteht aus Praxisanleitung, die durch die Einrichtung gewährleistet wird.

Die praktische Ausbildung gliedert sich in einen Orientierungseinsatz, in Pflichteinsätze, einen Vertiefungseinsatz sowie weitere Einsätze. Alle Auszubildenden durchlaufen die gleichen Pflichteinsätze. Die Pflichteinsätze in der allgemeinen Pflege und der Pflichteinsatz in der pädiatrischen Versorgung müssen bis zum Ende des zweiten Ausbildungsdrittels absolviert werden.

Welche Prüfungen erwarten mich?

Alle Auszubildenden werden zunächst gemeinsam generalistisch ausgebildet. Nach zwei Dritteln der Ausbildungszeit (d.h. nach zwei Jahren bei einer Ausbildung in Vollzeit) wird eine schulische Zwischenprüfung eingeführt. Das Bestehen der Zwischenprüfung ist aber keine Voraussetzung, um die Ausbildung weiterführen zu können. Sie dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes zum Ende des zweiten Ausbildungsdrittels. Bei einer Gefährdung des Ausbildungsziels soll gemeinsam mit dem Träger der praktischen Ausbildung, der Pflegeschule und der oder dem Auszubildenden über geeignete Maßnahmen zur Sicherung des Ausbildungserfolgs beraten werden. 

Die Pflegeausbildung schließt am Ende mit einer staatlichen Abschlussprüfung ab.

Was für einen Abschluss erwerbe ich?

Auszubildende, die ihren Vertiefungseinsatz auf die Pflege von Menschen aller Altersstufen legen, führen ihre Ausbildung im letzten Ausbildungsdrittel generalistisch fort und beenden ihre Ausbildung mit dem Berufsabschluss „Pflegefachfrau / Pflegefachmann“.

Sie können sich aber auch für den Abschluss "Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin bzw. –pfleger" oder „Altenpflegerin“ bzw. „Altenpfleger“ entscheiden. Dazu muss im Ausbildungsvertrag ein Vertiefungseinsatz für das letzte Drittel Ihrer Ausbildung festgelegt sein. Dies nimmt Ihnen jedoch nicht die Wahlmöglichkeit. Sie können trotzdem noch sagen, dass Sie sich um entschieden haben und den generalistischen Weg fortsetzen möchten.

Weiter Infos finden Sie hier:

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