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Heike Vollmer
Einrichtungsleitung
Seniorat Steinhausen
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Kurzzeitpflege in der
Seniorat Einrichtung
Steinhausen
Hier finden Sie ausführliche Informationen zum Wohnen und Leben in der Einrichtung Steinhausen
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Für wen ist Kurzzeitpflege geeignet?
Kurzzeitpflege ist für Menschen geeignet, die vorübergehend nicht zu Hause versorgt werden können und in dieser Zeit professionelle Pflege und Betreuung benötigen. Das kann zum Beispiel der Fall sein,
wenn die pflegende Person erkrankt ist,
wenn Angehörige durch Urlaub oder andere Auszeiten vorübergehend entlastet werden müssen,
wenn nach einem Krankenhausaufenthalt noch Unterstützung nötig ist,
wenn die Pflegesituation zu Hause erst organisiert werden muss,
oder wenn jemand das Leben in einer Pflegeeinrichtung zunächst für eine begrenzte Zeit kennenlernen möchte.
Folgendes ist zu berücksichtigen:
Anspruch auf Kurzzeitpflege besteht erst ab Pflegegrad 2 oder wenn Sie oder Ihr Angehöriger durch eine Krankheit oder einen Unfall plötzlich pflegebedürftig werden und Kurzzeitpflege benötigen.
Sie müssen vor Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Dabei sind wir Ihnen gerne behilflich.
Die bisher eigenständigen jährlichen Budgets für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege werden seit 01.07.2025 zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag (§42a SGB XI) zusammengefasst. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2-5 können den Jahresbetrag in Höhe von jährlich 3.539,00 € seitdem flexibel für Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege (für maximal 56 Tage pro Jahr) einsetzen.
Über den Entlastungsbetrag können Sie sich Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten von der Pflegekasse zumindest teilweise erstatten lassen. Wir werden Ihnen diese gesondert in Rechnung stellen.
Kosten, die für Sie als Angehöriger übrig bleiben, können Sie in jedem Fall von der Steuer absetzen. Zur Not springt in einigen Fällen auch das Sozialamt ein.
Das Pflegegeld wird für acht Wochen bis zu 50 Prozent weiter gezahlt.
Grundsätzlich setzen sich die Kosten für eine stationäre Kurzzeitpflege in der Einrichtung Steinhausen aus drei Teilen zusammen: Unterbringung und Verpflegung, Investitionskosten (Instandhaltung etc.) und Pflegekosten.
Mit unserem Kostenrechner können Sie Ihre voraussichtlichen Kosten schnell, einfach und individuell berechnen.
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Ihre Ansprechpartner vor Ort
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Einrichtungsleitung
Seniorat Steinhausen
Pflegedienstleitung
Seniorat Steinhausen
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Geseker Straße 29, 33142 Steinhausen